Impressum
In der Schweiz wurde Child’s Dream Association als wohltätiger Verein unter schweizerischem Recht (ZGB, Artikel 60ff) gegründet. Child's Dream Association ist vom Steueramt des Kantons Zürich von den Kantons- und Staatssteuern befreit worden. Diese Steuerbefreiung wurde von allen anderen Kantonen übernommen. Unsere Adresse sowie die Kontaktdetails siehst du in der Box rechts.
Im weiteren ist Child's Dream in Thailand also wohltätige Stiftung bei der königlichen Thailändischen Regierung registriert. Kontaktdetails findest du unter 'Besuche uns'.
Beide juristischen Personen verfolgen die gleichen Ziele und unterscheiden sich nur in ihrer rechtlichen Form, um die gesetzlichen Anforderungen der beiden Länder zu erfüllen.
Wir arbeiten ständig an der Erschliessung weiterer Länder, um Steuerentlastungen für unsere SpenderInnen zu ermöglichen.

childsdream.org