In der Schweiz wurde Child’s Dream Association als wohltätiger Verein unter schweizerischem Recht (ZGB, Artikel 60ff) gegründet. Wir sind vom Steueramt des Kantons Zürich von den Kantons- und Staatssteuern befreit worden. Diese Steuerbefreiung wurde von allen anderen Kantonen übernommen. Demzufolge ist es Spenderinnen und Spendern mit Domizil Schweiz möglich, ihre Zuwendungen vom steuerlichen Einkommen abzuziehen.
Spenden werden gerne mittels Banküberweisung, QR-Rechnung (Einzahlungsschein), Kreditkarte, Scheck, Kryptowährungen oder TWINT akzeptiert.
